Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Die Barrierefreiheitserklärung informiert Besucher darüber, wie barrierefrei eine Website ist.
Sie beschreibt, ob und in welchem Ausmaß die Website für alle Menschen – z. B. auch für Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – zugänglich ist.
Typischerweise enthält sie:
- den aktuellen Stand der Barrierefreiheit
- bekannte Einschränkungen
- Kontaktmöglichkeiten für Feedback oder Barriere-Meldungen
Wann ist eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend?
In Österreich ist eine Barrierefreiheitserklärung gesetzlich verpflichtend, wenn die Website unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt.
Das betrifft insbesondere:
- öffentliche Stellen (z. B. Gemeinden, öffentliche Einrichtungen)
- bestimmte Unternehmen, wenn sie digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten, die vom Gesetz erfasst sind
Für rein private oder kleinere Unternehmenswebsites besteht derzeit nicht immer eine Pflicht, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung wird nicht automatisch erstellt.
Der Text muss vom Website-Betreiber selbst im Admin-Bereich unter Fußzeile angelegt werden
Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung
Auf clixs.com ist in der Fußzeile eine eigene Barrierefreiheitserklärung verlinkt.
Diese kann ausschließlich als allgemeiner Anhaltspunkt dienen.
Sie ist keine Vorlage und nicht auf andere Websites übertragbar, da Inhalte, Farben, Kontraste, Medien und Funktionen in unserem Baukastensystem vom jeweiligen Nutzer individuell gestaltet werden.
Der Website-Betreiber ist selbst dafür verantwortlich:
- eine eigene Barrierefreiheitserklärung zu erstellen
- die Barrierefreiheit seiner Website regelmäßig zu prüfen
- etwaige Einschränkungen zu dokumentieren und aktuell zu halten
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Barrierefreiheit oder die inhaltliche Richtigkeit der vom Nutzer veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung.
Der Baukasten stellt lediglich die technische Möglichkeit zur Einbindung der Erklärung zur Verfügung.

